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Startseite ›Verein›Satzung

Satzung

Satzung des Kürtener Tafel e.V. in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Fassung.

Satzung als PDF Mitgliedsantrag
§ 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Kürtener Tafel e.V.“ und hat seinen Sitz in Kürten. Er ist im Vereinsregister eingetragen.

§ 2

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Unterstützung bedürftiger Personen durch das Sammeln und Weitergeben einwandfreier Lebensmittel, die dem Wirtschaftskreislauf nicht mehr zugeführt werden.

§ 3

Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

§ 4

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 5

Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 6

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Platzhaltertext – bitte den Wortlaut der gültigen Satzung einsetzen (§§ 7–12 folgen)